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Auftrag und Ausgangslage: Strassenpflästerungen
(„Strassenteppiche” und Strassenmosaiken) gehören seit der Antike zum Bild der
Stadt. In der Neuzeit und der Moderne gehören sie in vielen Städten zur
Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes. Es wird angenommen, dass
attraktive Pflästerungen Passantenströme lenken. Generell verbindet man daher
mit Bodenpflästerungen eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt, mehr
Passanten- und Touristenaufkommen sowie positive wirtschaftliche Effekte auf
den innerstädtischen Einzelhandel. Stadtraumgestaltung mittels
Strassenpflästerungen erweist sich aber auch als Konfliktherd einer auf alle
Anspruchsgruppen einer Stadt ausgerichteten Planung: Nicht nur die Wirtschaft, sondern
auch die Allgemeinbevölkerung und Menschen mit besonderen Bedürfnissen und
Behinderungen haben ein Recht auf eine für sie adäquate Stadtraumgestaltung.
Die attraktivitätssteigernden Bodenpflästerungen für eine Anspruchsgruppe
können sich durchaus als „Stolpersteine” für eine andere Bedürfnisgruppe
erweisen. Welcher Art Bodenpflästerungen sein sollen, ist daher ein ungelöstes
Problem, wenn man die Belange aller Anspruchsgruppen der Stadt gleichermassen
berücksichtigen möchte. Diese Studie ermittelte im Auftrag des Baudepartements
und in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden und der Fachstelle für
behindertengerechtes Bauen, wie die Allgemeinbevölkerung, Blinde und auf den
Rollstuhl angewiesene Personen Bodenpflästerungen wahrnehmen, welche Ansprüche
sie an den Bodenbelag in der Stadt haben und ob es eine behindertengerechte
Bodenpflästerung gibt.