Professor Franz Zeller beleuchtet unter dem Titel « Hassrede bekämpfen, häusliche Gewalt anprangern, journalistische Quellen wirksam schützen » die kommunikationsrechtlich relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesgerichts des Jahres 2020. Er hält fest, dass die Zahl der Gerichtsurteile im Bereich der Hassrede (hate speech) angewachsen ist. Neue Entwicklungen ortet er im Bereich unerschrockener Kritik an den Verantwortlichen für (vermutliche) häusliche Gewalt und auch auf dem Gebiet wirksamer staatlicher Massnahmen gegen Cyberviolence. Zugenommen haben ebenso Urteile zur gesetzlichen Grundlage, die eine unabdingbare Voraussetzung für die Beschränkung freier Kommunikation darstellt. Die Vorgaben des Gesetzgebers waren auch ein wichtiger Aspekt in einem der beiden Schweizer Fälle zu Art. 10 EMRK, die der EGMR 2020 beurteilte. Das Bundesgericht hatte eine Durchbrechung des Quellenschutzes - es ging um einen Bericht über einen Dealer - zugelassen, was der EGMR bemängelte. Im anderen Schweizer Fall hatte sich der Gerichtshof mit dem Zwang zur Ausstrahlung eines die SRG kritisierenden Werbespots zu befassen.