Data Entry: Please note that the research database will be replaced by UNIverse by the end of October 2023. Please enter your data into the system https://universe-intern.unibas.ch. Thanks
Der grundrechtliche Rahmen für Anti-Terror-Operationen in Europa - Verbote und Verpflichtungen für staatliche Sicherheitskräfte nach der Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Leben
Authored Book (Verfasser eines eigenständigen Buches)
Der grundrechtliche Rahmen für Anti-Terror-Operationen in Europa - Verbote und Verpflichtungen für staatliche Sicherheitskräfte nach der Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Leben
Publisher
Editions Weblaw
Place of Publication
Bern
ISSN/ISBN
978-3-98595-023-2
Edition
Weblaw
Series title
Monographia
Keywords
Use of force, Zwangsmittel, police, Polizei; EGMR, ECHR, ECtHR, Recht auf Leben, Operationen, Schusswaffen, Verhälthnismässigkeit
Abstract
Das Fallrecht des EGMR zum Grundrecht auf Leben hat sich mit der Beurteilung einer Anti-Terror-Operation auf Gibraltar zu entwickeln begonnen. Ein jüngeres Urteil betrifft die Geiselbefreiung in Beslan. Aus der Rechtsprechung folgen sowohl Verbote als auch Verpflichtungen für die Sicherheitskräfte. Bei der Abwehr terroristischer Gefährdungen kann ein Dilemma zwischen der Pflicht zur Rettung von Opfern und dem Verbot der Tötung von Tätern bestehen. Das vorliegende Werk setzt sich vertieft mit den drei Teilgehalten von Art. 2 EMRK auseinander: Der positiven, der negativen und der prozeduralen Verpflichtung. Gestützt darauf werden die Rechtsgrundlagen für polizeiliche Operationen und für den Einsatz von potenziell tödlichen Zwangsmitteln untersucht. Mit der Unterscheidung zwischen einer prä-operationellen, einer operationellen und einer post-operationellen Phase können bestehende Verpflichtungen der Staaten eingeordnet werden. Staatliche Verpflichtungen bestehen sowohl bereits weit vorgelagert als auch im Nachgang zu eigentlichen Operationen. Die Rechtsprechung zum Einsatz potenziell tödlicher Gewalt bildet heute einen engmaschigen, praxisrelevanten Standard für die Europaratsstaaten. Das vorliegende Werk soll zu weiteren juristischen Beiträgen und Diskussionen anregen.