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Revision der Einlagensicherung
Third-party funded project |
Project title |
Revision der Einlagensicherung |
Principal Investigator(s) |
Henn, Jacqueline Zimmermann, Heinz
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Organisation / Research unit |
Departement Wirtschaftswissenschaften / Finanzmarkttheorie (Zimmermann) |
Department |
Departement Wirtschaftswissenschaften / Finanzmarkttheorie (Zimmermann) |
Project start |
01.02.2020 |
Probable end |
30.06.2020 |
Status |
Completed |
Abstract |
Die Revision der Einlagensicherung sieht im Wesentlichen drei Punkte vor. Erstens soll die Auszahlungsfrist von esisuisse an den Liquidator von 20 auf 7 Tage verkürzt werden und eine Auszahlungsfrist vom Liquidator an den Einleger von 7 Tagen ab Erhalt der Zahlungsinformation der Einleger eingeführt werden. Dies entspricht ca. 16 Arbeitstagen inkl. Benachrichtigung der Anleger und Postversand. Zweitens ist vorgesehen, bei der Besicherung zu einer de facto ex-ante Finanzierung überzugehen, indem die Hälfte des Sicherungsbetrages (0.8% der Einlagen) durch die Hinterlegung von Wertschriften (mittels Triparty Collateral Management, TCM) bzw. Barkredite abzusichern ist. Drittens soll die Systemobergrenze von CHF 6 Mrd. auf 1.6% der Einlagen erhöht werden, was mit den Beträgen per Ende 2019 etwa einem Betrag von CHF 7.4 Mrd. und einer Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel um rund 20% entspricht.
Für die Banken führt die Revision zu erhöhten Kosten – einmalig sowie wiederkehrend. Die einmaligen Kosten entstehen vorwiegend beim Aufbau der IT, um kurzfristig dem Liquidator die Informationen zur Single Customer View (SCV) zur Verfügung zu stellen sowie um die Auszahlung vornehmen zu können. Wiederkehrende Kosten entstehen beim Unterhalt des Systems sowie für die Hinterlegung der Wertschriften. Zusätzlich kommen erhöhte Liquiditäts- und Eigenkapitalkosten zum Tragen; die Höhe hängt von den Entscheidungen ab, die auf Verordnungsstufe zu treffen sind.
Für die Einleger führt die Gesetzesänderung zu einer effektiven Verbesserung. Trotzdem können wir der Argumentation des Bundesrates in der Botschaft nicht uneingeschränkt folgen. Sie verkennt einerseits einige Besonderheiten der Schweizerischen Einlagensicherung und übersieht anderseits einige revisionsbedürfte Punkte. |
Keywords |
Deposit insurance, Swiss reform |
Financed by |
Foundations and Associations
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29/03/2024
Research Database / FORSCHUNGSDATENBANK
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