Ausgangsbeobachtung ist, dass in der Debatte um die Rolle von Forschung mit Blick auf das Herbeiführen eines gesellschaftlichen Wandels nicht ausreichend unterschieden wird zwischen der Generierung wissenschaftlichen Wissens und der Generierung gesellschaftspolitischer Veränderungen. Es wird dafür argumentiert, Wissensproduktion und gesellschaftspolitische Einflussnahme als getrennte, wenn auch nicht disjunkte Größen zu behandeln, insbesondere mit Blick auf Partizipation und Legitimation. Transdisziplinäre Forschung ist primär der Produktion wissenschaftlichen Wissens verpflichtet, deshalb ist die Beteiligung von Praxisakteuren primär anhand des Kriteriums Expertise zu begründen. Zur Erhöhung der gesellschaftspolitischen Wirkung der Ergebnisse transdisziplinärer Forschung sollte ergänzend zur Partizipation an der Wissensgenerierung zusätzlich eine Partizipation zur Steigerung der praktischen und der gesellschaftspolitischen Legitimität der Ergebnisse stattfinden; dafür sollten (weitere) Praxisakteure nach anderen Kriterien als dem der Expertise bestimmt werden. Es wird also für eine Auffächerung von Partizipationszielen und Praxisakteuren argumentiert. Dies ist weiter zu differenzieren für Forschung, die Interventionen realisiert, sowie für transformative Forschung: Hier kommen die wissenschaftliche, die praktische und die gesellschaftspolitische Legitimität der Interventionen, der angestrebten transformativen Ziele und der realisierten transformativen Aktivitäten hinzu.