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Die Rechtsfragen nach einer «Privatisierung» von Sicherheit und die dafür zu berücksichtigenden Schranken werden meist allgemein und abstrakt diskutiert. Für die jüdischen Gemeinschaften in Basel, Bern und Zürich stellen sie sich konkret. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, für privat erbrachte Sicherheitsdienstleistungen aufzukommen. Die drei unabhängig voneinander verfassten Gutachten kommen unter Einbezug des übergeordneten Rechtsrahmens für alle drei Kantone zu ähnlichen Schlüssen: Gegenüber geschützten Minderheiten können besondere, im internationalen Recht begründete oder auf Grundrechten beruhende staatliche Schutzpflichten bestehen. Infolgedessen kann das Gemeinwesen im Einzelfall zur Übernahme der Kosten für Sicherheitsmassnahmen verpflichtet werden, die durch den Beizug privater Sicherheitsdienstleister entstehen.