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Verfassungswidriger Ausschluss der Medien von einem Mordprozess - Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts BGE 143 I 194 vom 22. Februar 2017 (1B_349/2016)
JournalItem (Reviews, Editorials, Rezensionen, Urteilsanmerkungen etc. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift)
 
ID 4235242
Author(s) Zeller, Franz
Author(s) at UniBasel Zeller, Franz
Year 2017
Title Verfassungswidriger Ausschluss der Medien von einem Mordprozess - Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts BGE 143 I 194 vom 22. Februar 2017 (1B_349/2016)
Journal Medialex
Number 4
Pages 134-142
Abstract Das Bundesgericht hat in einem richtungsweisenden Entscheid die Schutzansprüche von Opfern und Jugendlichen gegen verfassungsrechtlichen Garantien der Justizöffentlichkeit, der Medienfreiheit und der Informationsfreiheit abgewogen. Dabei hält es fest, die vollständige Geheimhaltung eines Gerichtsurteils verstosse selbst beim Vorliegen gewichtiger Interessen gegen das Gebot der Justizöffentlichkeit. Die Bekanntgabe eines Urteils kann zwar in anonymisierter und gekürzter Form erfolgen, dabei ist aber der Zweck der Gerichtsöffentlichkeit, die Justizkontrolle zu beachten. Dieser lässt sich nicht erreichen, wenn das Gericht lediglich den Urteilsspruch bekannt gibt. Verlangt ist eine angemessene Begründung. Dazu gehört in Straffällen die Erläuterung der Beweggründe für einen Schuldspruch und die Sanktion. Ein Ausschluss der Medien von der Hauptverhandlung sei nur "sehr restriktiv" zulässig. In seinen Anmerkungen zum Urteil vom 22.2.2017 (BGE 143 I 194) analysiert der Autor die Begründung des Bundesgerichts. Es ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz von Verbrechensopfern und ihren Angehörigen, aber auch für die verfassungsrechtlich garantierte, wirksame Kontrolle der Justiz durch die Medien.
Publisher Verlag Stämpfli
ISSN/ISBN 1420-3723 ; 978-3-7272-3245-3245-9
URL www.medialex.ch
edoc-URL https://edoc.unibas.ch/59187/
Full Text on edoc No
 
   

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20/04/2024