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Üble Nachrede: Entlastung nur bei überprüfbarer Information aus anonymer Quelle - Anmerkungen zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2016 (GG160025-L/U)
JournalItem (Reviews, Editorials, Rezensionen, Urteilsanmerkungen etc. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift)
 
ID 4235200
Author(s) Zeller, Franz
Author(s) at UniBasel Zeller, Franz
Year 2016
Year: comment 2017
Title Üble Nachrede: Entlastung nur bei überprüfbarer Information aus anonymer Quelle - Anmerkungen zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2016 (GG160025-L/U)
Journal Medialex
Volume 19
Number 11
Pages 166-170
Abstract Will sich ein beschuldigter Journalist vom Vorwurf der üblen Nachrede (Art. 173) durch den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis entlasten, so trägt er die Beweislast und die Beweisführungslast. Dem Beweislastrisiko kann er sich nicht unter Hinweis auf schützenswerte Informationsquellen entziehen. Bleibt die vom Journalisten geschilderte Quellenlage im Dunkeln und kann sie durch das Strafgericht im Ehrverletungsprozess nicht überprüft werden, so geht dies zulasten des beschuldigten Meidenschaffenden. Dies verstösst gemäss dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 20.9.2016 nicht gegen Sinn und Zweck journalistischen Quellenschutzes (Art. 28a StGB). Der Autor hält in seinen Anmerkungen fest, dass das Problem des journalistischen Quellenschutzes im Ehrverletzungsprozess genauer unter die Lupe genommen werden könnte (und sollte) als im Urteil des Bezirksgerichts geschehen.
Publisher Stämpfli
ISSN/ISBN 1420-3723
URL http://www.uni.recht.ch/uni/lpext.dll/uni/zeit/Medialex/avme16/me1116/inhme1116?f=templates&fn=index.html&2.0&vid=10.1082/Deu
edoc-URL https://edoc.unibas.ch/59186/
Full Text on edoc No
 
   

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28/03/2024