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Wiedergutmachung - eine rechtsvergleichende und empirische Untersuchung zu Art. 53 StGB
Third-party funded project
Project title Wiedergutmachung - eine rechtsvergleichende und empirische Untersuchung zu Art. 53 StGB
Principal Investigator(s) Pflaum, Sonja
Organisation / Research unit Departement Rechtswissenschaften / Professur für Strafrecht (Wohlers)
Project start 01.09.2017
Probable end 31.08.2021
Status Completed
Abstract

Die Thematik der sog. Restorative Justice (Konflikttransformationen durch Wiedergutma-chungsverfahren) erfährt weltweit sehr grosse Beachtung und ist derzeit eines der zentralen Themen der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis.Im schweizerischen Strafrecht ist die Wiedergutmachung ein relativ junges Institut, ist Art. 53 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) doch erst seit knapp 10 Jahren in Kraft (seit dem 1.1.2007) und gab es keinen diesbezüglichen Vorläufer. Obwohl der Norm bis anhin eine häufige Anwendung versagt blieb, hat sie - aufgrund einiger prominenter Fälle (HSBC, Alstom, Hirschmann, Behr, Vekselberg/Pecik/Stumpf, Nef, FIFA) - in der Presse immer wieder für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Trotz des eigentlichen gesetzgeberischen Zweckes der Wiedergutmachung in der Stärkung der Stellung des Straftatopfers, ist in ihrem Zusammenhang regelmässig gerade die Rede von einer (verpönten) Verbesserung der Position von Straftätern, von der Bevorteilung vermögender Beschuldigter oder gar von Ablasshandel und einer Aushöhlung des Rechtsstaates. Entsprechend wurde die Wiedergutmachung seit ihrer Einführung auch auf politischer Ebene immer wieder angegriffen. Derzeit sind konkrete Revisionsbestrebungen in Gange, deren Behandlung in den Räten spätestens in der Herbstsession 2018 zu erwarten ist.Ziel meiner Forschungsarbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern sich die Anwendung der Wiedergutmachungsnorm auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer auswirkt und ob die Wiedergutmachung als Rechtsinstitut geeignet ist, den öffentlichen Frieden wiederherzustellen. Hierfür werde ich unter anderem die Thematik der Wiedergutmachung rechtshistorisch aufarbeiten und die unterschiedlichen Regelungen der Wiedergutmachung im Strafrecht rechtsvergleichend analysieren - Vergleich der schweizerischen Regelung zur Wiedergutmachung (Art. 53 StGB) mit den entsprechenden Regelungen im Common Law (insbesondere Neuseeland und Australien) und den Regelungen der deutschsprachigen Nachbarländer der Schweiz (Deutschland und Österreich) - sowie eine empirische Untersuchung durchführen: Es werden die in den Kantonen Basel Stadt und Zürich während eines Zeitraums von zehn Jahren, d.h. seit dem Inkrafttreten von Art. 53 StGB am 1.1.2007 bis zum 31.12.2016, erfolgten Erledigungen durch Wiedergutmachung untersucht. Eine empirische Untersuchung zur Wiedergutmachung wurde in der Schweiz bis dato nicht durchgeführt.Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist die umfassende dogmatische Aufarbeitung der geltenden Wiedergutmachungsnorm (Art. 53 StGB i.V.m. Art. 316 Abs. 2 StPO und Art. 8 StPO). Darüber hinaus sollen durch die empirische Studie Daten gewonnen werden, die bei einer künftigen Revision von Art. 53 StGB als Diskussionsgrundlage herangezogen werden können.Die rechtshistorische und dogmatische Aufarbeitung der Materie, die rechtsvergleichende Analyse und die aus der Auswertung der empirischen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Beantwortung der Forschungsfrage, ob die schweizerische Wiedergutmachungsnorm revisionsbedürftig ist und wenn ja, in welcher Hinsicht (Ausarbeitung von konkreten Revisionsvorschlägen), oder ob Art. 53 StGB allenfalls sogar ersatzlos zu streichen ist, wie dies unlängst von verschiedensten Seiten gefordert wurde. Bis anhin fehlt in der schweizerischen Fachliteratur eine eingehende Studie zur Wiedergutmachung, weshalb sich eine umfassende und tiefgründige Aufarbeitung der Thematik im Rahmen eines Habilitationsprojekts schon aus diesem Grunde geradezu aufdrängt.Die Rechtswissenschaft ist eine Textwissenschaft. Meine Forschungsarbeit stützt sich demnach primär auf Rechtsprechung, Rechtserlasse, Materialien und Fachliteratur. Wie in der Rechtswissenschaft üblich, besteht die angewandte Methode primär in der Darstellung und Bewertung der Funktion und Wirkung eines spezifischen Rechtsinstituts anhand der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung, Rechtserlasse, Materialien und Fachliteratur. Beim rechtsvergleichenden Teil wird von einem funktionalen Ansatz ausgegangen, d.h. die Funktionen der zu untersuchenden ausländischen Normen werden jeweils innerhalb ihrer Rechtsordnung und somit in ihrem systematischen und sozialen Kontext betrachtet und unter Einbezug dieser Aspekte mit Art. 53 StGB verglichen.Bei der empirischen Studie werden einerseits quantitative Daten erhoben (z.B. Anzahl Erledigungen pro Jahr und Kanton), andererseits aber auch qualitative Daten (z.B. Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich Delikt, Täter und Opfer). Entsprechend wird bei der geplanten empirischen Studie - je nach Anzahl der zu untersuchenden Erledigungen und deren Umfang - eine quantitative oder qualitative Analyse im Vordergrund stehen.

Keywords art. 53 penal code; art. 316 code of criminal procedure; art. 8 code of crimimal procedure; restorative justice; empirical study; comparative legal study
Financed by Swiss National Science Foundation (SNSF)
   

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25/04/2024