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Nichtmenschliche Primaten sind hochkomplexe Wesen und besitzen ein fundamentales Interesse daran, zu leben und körperlich und geistig unversehrt zu bleiben. Die bestehenden rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz tragen diesen Interessen aber kaum Rechnung, weshalb Primaten des Schutzes durch Grundrechte bedürfen. Um die Forderung nach Grundrechten umzusetzen, wird ein konkreter Vorschlag für eine kantonale Initiative gemacht, die die Verankerung von Grundrechten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit für nichtmenschliche Primaten auf kantonaler Verfassungsstufe verlangt.