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Staatliche Aufsicht über Private
Third-party funded project
Project title Staatliche Aufsicht über Private
Principal Investigator(s) Grosz, Mirina
Organisation / Research unit Departement Rechtswissenschaften / Professur für Öffentliches Verfahrensrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht (Thurnherr Keller)
Project Website https://ius.unibas.ch/nc/lehre/dozierende/oeffentliches-recht/eigene-seiten/person/grosz/seite/4668/
Project start 01.01.2017
Probable end 30.04.2019
Status Completed
Abstract

Die schweizerische Rechtsordnung sieht diverse Bestimmungen vor, welche die staatliche Aufsicht für spezifische Rechtsgebiete unterschiedlich regeln und sich auf zahlreiche Tätigkeitsbereiche Privater auswirken. Nach einem einheitlichen und homogenen Normengefüge zum schweizerischen Aufsichtsrecht über Private sucht man vergeblich. Auch eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs "Aufsicht" oder "Aufsichtsrecht" besteht derzeit nicht. Zwar wird mit "Aufsicht" in der Regel die Tätigkeit einer übergeordneten Behörde angesprochen, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch die Beaufsichtigten zu überwachen und durchzusetzen. Allerdings umfasst eine solche Begriffsumschreibung ganz unterschiedliche Phänomene und wirft damit diverse staats- und verwaltungsrechtliche Fragen auf.

Zum Beispiel ist häufig unklar, weshalb und zu welchem Zweck Aufsichtsrecht zur Anwendung gelangt. Das Aufsichtsrecht passt auch nicht ohne Weiteres in das klassische Gewaltenteilungsschema; die meisten Aufsichtsbehörden nehmen rechtsetzende, rechtsanwendende sowie auch rechtsprechende Funktionen wahr. Zudem treten regelmässig Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Verfahren auf. Wann soll die Aufsichtsbehörde angerufen werden und wann das Gericht? Welche Verfahrensvorschriften sind anwendbar? Nicht geklärt ist zum Beispiel auch, wie die Mitwirkungspflichten der Beaufsichtigten mit dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, vereinbar sind. Sodann stellen sich Fragen hinsichtlich der sog. Kognition der Aufsichtsbehörden: Welche Aspekte eines konkreten Einzelfalls darf die Aufsichtsbehörde prüfen? Und was lässt sich daraus für das erforderliche Fachwissen und den Spezialisierungsgrad der Behördenmitglieder ableiten? Überdies führt das Legalitätsprinzip in Anbetracht der zum Teil sehr weitgehenden Eingriffe in den Tätigkeitsbereich Privater wiederkehrend zu Diskussionen über die erforderliche Normstufe und Normdichte der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Schliesslich interessiert die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Aufsichtsrecht mit Blick auf die zunehmende Verflechtung von Staat und Gesellschaft. Das Forschungsprojekt geht von der These aus, dass das zu einer bestimmten Zeit in einer Gesellschaft vorherrschende Staatsverständnis die Regelung und die Umsetzung der staatlichen Aufsicht massgeblich prägt. Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung staatlicher Aufsicht wirken sich wiederum erheblich auf die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen aus und werfen grundlegende Fragen zur Organisation des Staates auf.

In der schweizerischen Fachliteratur fehlt eine eingehende Studie zur staatlichen Aufsicht über Private. Mein Habilitationsprojekt setzt sich zum Ziel, diese Lücke zu schliessen. Basierend auf der Untersuchung ausgewählter Vorschriften unterschiedlicher Rechtsbereiche wird eine Synthese der bestehenden Regulierungsansätze, Prinzipien und Grundsätze des Aufsichtsrechts über Private entwickelt. Das Forschungsprojekt geht der Fragestellung nach, ob sich eine übergreifende Dogmatik des Aufsichtsrechts im geltenden schweizerischen Recht erkennen lässt und untersucht normativ, wie eine solche auszugestalten wäre. Die Forschungsarbeit berücksichtigt interdisziplinäre Ansätze, im Bestreben, den theoretischen und ideengeschichtlichen Hintergründen nachzugehen, die einem Konzept des beaufsichtigenden Staates zugrunde liegen können. Ausserdem bezieht sie ausgewählte Regulierungsansätze insbesondere aus dem europäischen Rechtsraum in die Untersuchung mit ein. Damit leistet das Projekt einen bedeutsamen und innovativen Beitrag zur Weiterentwicklung des aktuellen Forschungsstands. Des Weiteren werden mit der Erarbeitung rechtlicher Grundlagen für das Aufsichtsrecht über Private konstruktive und mit Blick auf das Staats- und Verwaltungsrecht systemgerechte Lösungsansätze entwickelt. Dadurch sollen Rechtsunsicherheiten im heutigen Aufsichtsrecht abgebaut und wichtige Voraussetzungen für eine beständige und vorhersehbare Aufsichtspraxis geschaffen werden – Faktoren, welche für die Rechtssicherheit und das Rechtsvertrauen in der Gesellschaft von höchster Relevanz sind.

Keywords state oversight, private sector, Staat und Private, Aufsichtsrecht, Aufsicht, Staatsverständnis, zu viel/zu wenig Staat?
Financed by Swiss National Science Foundation (SNSF)
Follow-up project of 3447004 Staatliche Aufsicht über Private
   

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29/03/2024