Data Entry: Please note that the research database will be replaced by UNIverse by the end of October 2023. Please enter your data into the system https://universe-intern.unibas.ch. Thanks
Missbräuchliche Änderungskündigung – insgesamt 2 Monatslöhne und eine reduzierte Parteientschädigung als Entschädigung (Bemerkungen zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Januar 2014 (LA130001-O/U)
JournalItem (Reviews, Editorials, Rezensionen, Urteilsanmerkungen etc. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift)
Missbräuchliche Änderungskündigung – insgesamt 2 Monatslöhne und eine reduzierte Parteientschädigung als Entschädigung (Bemerkungen zum Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Januar 2014 (LA130001-O/U)
Journal
Pflegerecht
Volume
3
Number
4
Pages
238-240
Keywords
Änderungskündigung, missbräuchlich,
Abstract
Eine Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn mit dieser eine unbillige Vertragsverschlechterung herbeigeführt werden soll, die sich nicht durch betriebliche oder marktbedingte Gründe rechtfertigen lässt. Eine Lohneinbusse von 29 Prozent ist insofern als unbillig zu betrachten, wenn sich der Lohn in einem Einkommensbereich bewegt, welche auch bei kleineren Einbussen, als die in diesem Falle vorliegende, erhebliche Auswirkungen auf den Lebensstandard in einem existenziellen Bereich hat. Die vorgebrachten Argumente der Lohngerechtigkeit und Gleichbehandlung vermochten die unbillige Vertragsverschlechterung nicht zu rechtfertigen.