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Lebensform und Rechtsform (Habilitation Jan Müller)
Project funded by own resources
Project title Lebensform und Rechtsform (Habilitation Jan Müller)
Principal Investigator(s) Müller, Jan
Organisation / Research unit Departement Künste, Medien, Philosophie / Praktische Philosophie (Krebs)
Project start 01.02.2016
Probable end 01.02.2022
Status Completed
Abstract

Der Begriff „Lebensform“ drückt seit Wittgenstein einerseits aus, dass die handlungsleitenden Normen, die das Zusammenleben strukturierenden Wertvorstellungen und Institutionen kontingent sind: man versteht die Normativität des modernen Zusammenlebens nicht mehr, wenn man es auf metaphysische oder natürliche Prinzipien zurückführt. Deshalb wird ihr Anspruch relativiert auf den Rahmen einer Lebensform. Andererseits transportiert die Rede von „Lebensform“ den Objektivitäts-Anspruch dieser Normen, Werte und Institutionen: Man versteht moralische Gehalte als in der menschlichen Lebensform gleichsam „verankert“ und dadurch begründet.

Mit dem Begriff der „Rechtsform“ verbindet sich seit Hegel der Anspruch, die normative Gestalt moderner Praxis – des sozialen, arbeitsteiligen, politisch vollzogenen Zusammenlebens – als das komplexe Zusammenspiel von „Sittlichkeit“ und „Recht“ zu verstehen: einer im individuellen und gemeinsamen Handeln implizit bleibenden normativen Struktur und der Explikation dieser Struktur. Die Rede von der „Rechtsform“ verspricht, dass sich an den Gestalten des positiven Rechts eine Explikation der in der „lebensweltlichen“ Handlungspraxis implizit wirksamen Prinzipien leisten lasse: Ansprüche und Pflichten, Vorstellungen von Fairness und Angemessenheit, von Personalität und Zurechenbarkeit.

Beide Zugänge zu praktisch-philosophischen Fragen stehen vor spiegelbildlichen Herausforderungen: Der Bezug auf eine menschliche „Lebensform“ muss erläutern, inwiefern er in die formale Konstitution normativer Gehalte nicht einfach vorkritisch hergebrachte Vorstellungen vom „Wesen des Menschen“ einschmuggelt. Der Bezug auf die „Rechtsform“ muss umgekehrt die normative Kraft, deren Ausgestaltung er zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen nimmt, rechtfertigen können.

Die leitende These des Habilitationsprojekts ist, dass beide Modelle perspektivisch zugespitzte Antworten auf die Frage sind, wie sich die Objektivität von Normen damit zusammendenken lässt, dass sie wesentlich menschliche Normen sind. Sie erläutern einerseits den Geltungsanspruch von Normativität und andererseits ihre konflikthafte Realisierung. Die Normativität des Handelns wird im Licht der rationalen menschlichen Lebensform verständlich; menschliche Lebensform wird im Licht ihrer spezifisch modernen Gestalt, exemplifiziert in unserer Praxis, verständlich. Deshalb gehört das Recht als dasjenige Medium, mit dessen Mitteln personale Autonomie und interpersonale Sozialität überhaupt nur artikulierbar sind, in problematischer Weise zum Begriff der menschlichen Lebensform und ihrem normativen telos – Gerechtigkeit – dazu. Dafür muss man jedoch zeigen, dass beide Modelle jeweils eine zugespitzte, für sich genommen ungenügende Perspektive auf die Wirklichkeit konkreter, zweitpersonaler Beziehungen sind. Der methodische Anfangs- und Angelpunkt für die Erläuterung „menschlicher Normativität“, ihrer Kraft und Geltung, ist deshalb die „bi-personale“ Beziehung zwischen „Mir“ und „Dir“.

Financed by University funds
   

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28/03/2024