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Die Rechtswissenschaft hat im letzten Jahrzehnt eine Diskussion um den freien Willen erlebt, wie sie zuletzt um das Jahr 1900 stattgefunden hat. Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Angriff auf die traditionell eher „indeterministischen“ Grundannahmen des Rechts. Allerdings beginnen hier schon die Fragen: Setzt eine freiheitliche Grundordnung, wie sie das Grundgesetz zweifelsohne statuiert, wirklich indeterminierte Individuen voraus, oder ließe sie sich auch denken, wenn wir alle determiniert wären? Immerhin ist das begriffliche Gegenstück zur rechtlichen Freiheit nicht die Determination, sondern der staatliche Zwang.
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Forschungsstelle für ökologische Bildung und Beratung (Kirchliches Forschungsheim) der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt