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Hirnforschung, Gewalt und Strafe – Erkenntnisse neurowissenschaftlicher Forschung für den Umgang mit Gewaltstraftätern.
Book Item (Buchkapitel, Lexikonartikel, jur. Kommentierung, Beiträge in Sammelbänden)
 
ID 3184873
Author(s) Merkel, Grischa; Roth, Gerhard
Author(s) at UniBasel Merkel, Grischa
Year 2010
Title Hirnforschung, Gewalt und Strafe – Erkenntnisse neurowissenschaftlicher Forschung für den Umgang mit Gewaltstraftätern.
Editor(s) Stompe, Thomas; Schanda, Hans
Book title Der freie Wille und die Schuldfähigkeit in Recht, Psychiatrie und Neurowissenschaften, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Publisher Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Place of publication Berlin
Pages 143-163
Abstract

Jede Gemeinschaft reagiert auf die Verletzung ihrer Normen. Je nach Schwere der Verletzung variiert das Übel, das denjenigen trifft, der die Norm verletzt. Es kann in der Leistung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen, wenn man zunächst einmal jeden unerwünschten staatlichen Eingriff als Übel begreift. Deutlicher wird der Übelscharakter jedoch bei einem Bußgeld oder einer Beugehaft, und ganz unabweisbar ist er schließlich bei den beiden vom deutschen Strafgesetzbuch vorgesehen Strafen, der Geld- und der Freiheitsstrafe.

Würde ein Staat die Verletzung seiner Normen dagegen grundsätzlich nicht sanktionieren, z.B. die rechtswidrige Tötung eines anderen Menschen nicht ahnden oder sie gar belohnen, dann existierte kein Verbot der Tötung eines anderen, und zwar unabhängig davon, ob ein solches irgendwo geschrieben stünde. Der Staat muss also sanktionieren, um einer Verbotsnorm Geltung zu verschaffen und um diese Geltung aufrechtzuerhalten. Wegen dieser Notwendigkeit einer Sanktion zum Normerhalt, geht es auch bei der Frage, welche Erkenntnisse uns die Hirnforschung zum Umgang mit Gewaltstraftätern bereithält, nicht darum, ob auch weiterhin sanktioniert werden darf, sondern vielmehr wie wir zukünftig sanktionieren.

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12/05/2024