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Die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit. Soziales Existenzminimum und anrechenbare Eigenmittel im schweizerischen Sozialhilferecht.
Thesis (Dissertationen, Habilitationen)
 
ID 2826138
Author Wizent, Guido
Author at UniBasel Schefer, Markus
Wizent, Guido
Year 2014
Title Die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit. Soziales Existenzminimum und anrechenbare Eigenmittel im schweizerischen Sozialhilferecht.
Pages 595
Type of Thesis Dissertation
Start of thesis 01.07.2008
End of thesis 17.05.2014
Name of University University of Basel
Name of Faculty Juristische Fakultät
Supervisor(s) / Fachvertreter/in Schefer, Markus
Abstract

Bei der Bedürftigkeit handelt es sich um den Schlüsselbegriff des schweizerischen Sozialhilferechts. Die Bedürftigkeit rollt das Recht auf Sozialhilfe vom Tatbestand her auf und umschreibt dessen sachlichen Geltungsbereich. In der Sozialhilfepraxis kommt bedürftigkeitsrechtlichen Fragestellungen eminente Bedeutung zu. Diese Fragen sind für die Betroffenen existentiell und sozialpolitisch bedeutsam. In der Schweiz wurde das Sozialhilferecht bislang allerdings von der Rechtswissenschaft stiefmütterlich behandelt. Die Dissertation, die gleichzeitig als Handbuch gelten darf, beleuchtet die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit auf verschiedenen normativen Ebenen und versucht, mithilfe eines modernen Gerechtigkeits-, Grundrechts- und Methodenverständnisses jene sozialhilferechtlichen Positionen zu konturieren, die einen gesamtschweizerischen <> ermöglichen. Armut stellt einen Mangel an Verwirklichungschancen dar und untergräbt die Menschenwürde. Ein wesentliches Anliegen besteht denn darin, die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit mit den Grund- und Menschenrechten zusammenzuführen. Ins Auge gefasst werden auch die demokratische und rechtsstaatliche Ausgestaltung der Bedürftigkeit, die sie prägenden Strukturprinzipien sowie Fragen des erstinstanzlichen Sozialhilfeverfahrens. Im Zentrum steht die detaillierte Herausarbeitung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und der anrechenbaren Eigenmittel, die Bildung zentraler Fallgruppen und fallbezogener Regeln entlang der einschlägigen Rechtsgrundlagen, der Rechtsprechung und der Literatur. (Quelle: https://buchhandel.de)

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14/05/2024