Data Entry: Please note that the research database will be replaced by UNIverse by the end of October 2023. Please enter your data into the system https://universe-intern.unibas.ch. Thanks

Login for users with Unibas email account...

Login for registered users without Unibas email account...

 
Handelsrecht
Authored Book (Verfasser eines eigenständigen Buches)
 
ID 207983
Author(s) Jung, Peter
Author(s) at UniBasel Jung, Peter
Year 2005
Title Handelsrecht
Publisher Verlag C.H. Beck
Place of Publication München
ISSN/ISBN 3-406-53493-7
Edition 4. Aufl.
Series title Lernbücher Jura
Abstract Die Aktie ist ein fester Bestandteil des Wirtschaftslebens. Was sich allerdings hinter der Bezeichnung Aktie im rechtlichen Sinne verbirgt, ist weiten Teilen des Publikums nur rudimentaer bekannt. Eine Schwierigkeit bei der rechtlichen Verortung des Begriffs Aktie besteht darin, dass das koreanische Handelsrecht die Bezeichnung nicht einheitlicher Weise verwendet, Vielmehr lassen sich drei voneinander zu unterscheidende Bedeutungen feststellen. Das Wort Aktie bezeichnet dabei zunaechst einen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Unter dem Grundkapital versteht man denjenigen Kapitalbetrag, der bei der Gruendung einer Aktiengesellschaft aufzubringen ist. Das Grundkapital ist als zwingender Bestandteil der Satzung eine feste Groesse, deren Nennbetrag mehr als 100 Won betragen muss. Ferner repraesentieren neben dem Umfang der Beteiligung Aktien zugleich die Rechtsstellung des Aktionaers als Mitglieder der Aktiengesellschaft, wobei die Gesamtheit aller sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten als Mitgliedschaft bezeichnet wird. Schliesslich versteht man unter Aktie eine Urkunde, die die Mitgliedschaft verkoerpert, also ein Wertpapier. Die Aktienurkunde ist Wertpapier im weiteren Sinn, weil sie ein privates Recht in der Weise verkoerpert, dass zur Geltendmachung dieses Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist. Die Ausuebung mitgliedschaftlicher Rechte ist demnach an den Besitz der Aktienurkunde gebunden. Die Mitgliedschaft entsteht jedoch unabhaengig von der Verbriefung mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister oder bei Kapitalerhoehung mit dem Eintrag der Durchfuehrung. Bei der Aktie handelt es sich mithin um ein deklaratorisches Wertpapier, dessen Verbriefungswirkung einen wirksamen Begebungsvertrag zwischen Aktiengesellschaft und Aktionaer voraussetzt.
edoc-URL http://edoc.unibas.ch/dok/A3685477
Full Text on edoc No
Additional Information Edition: 4. Aufl
 
   

MCSS v5.8 PRO. 0.370 sec, queries - 0.000 sec ©Universität Basel  |  Impressum   |    
11/05/2024