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Dissertation: Finanzieller Ausgleich in Marken- und Urheberrecht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des anglo-amerikanischen und deutschen Rechtskreises unter besonderer Berücksichtigung der Schadenspauschalierung und Gewinnherausgabe bei Mark
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Project title Dissertation: Finanzieller Ausgleich in Marken- und Urheberrecht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des anglo-amerikanischen und deutschen Rechtskreises unter besonderer Berücksichtigung der Schadenspauschalierung und Gewinnherausgabe bei Mark
Principal Investigator(s) Schwenzer, Ingeborg
Project Members Manner, Simon
Organisation / Research unit Departement Rechtswissenschaften / Ordinariat Privatrecht, Rechtsvergleichung, internationales Handels- und Schiedsrecht (Schwenzer)
Project start 01.01.2006
Probable end 31.12.2009
Status Completed
Abstract

In der vorliegenden rechtsvergleichend ausgerichteten Arbeit untersucht der Verfasser den zivilrechtlichen Ausgleichsmechanismus im Marken- und Urheberrecht. Die Arbeit richtet ihr Augenmerk dabei primär auf das schweizerische und deutsche Recht, stellvertretend für den deutschen Rechtskreis, sowie auf das englische und U.S.-amerikanische Recht, stellvertretend für den anglo-amerikanischen Rechtskreis. Andere Rechtsordnungen, wie etwa das australische, kanadische und österreichische Recht, werden insoweit mit behandelt, als sie Besonderheiten in Bezug auf die Schadenersatz-, Bereicherungs- und Gewinnhaftung im Marken- und Urheberrecht aufweisen. Ausgangspunkt der dringend erwarteten und aus vier Teilen bestehenden Untersuchung ist die These, dass die wesensmässigen Besonderheiten der Marken- und Urheberrechte als immaterielle Schutzgegenstände auf den Inhalt und Umfang der Ausgleichsansprüche nicht ohne Auswirkung bleiben können. Insbesondere vermag die in der Praxis vorherrschende Lizenzanalogie nach Auffassung des Verfassers den Eingriff in ein Marken- und Urheberrecht nicht genügend zu kompensieren. Das besondere Verdienst des Verfassers für die nationale und internationale Rechtswissenschaft besteht dabei darin, dass er sein Augenmerk nicht nur auf eine rechtsgutsakzentuierte Ausgleichshaftung, sondern vor allem auch auf ein verhaltensbezogenes Haftungsregime richtet, das gerade im Schweizer Recht trotz des in Art. 43 Abs. 1 OR verankerten Gradationsprinzips auf Grund des schadensrechtlichen „Alles-oder-Nichts“-Prinzips und der Ablehnung jeglicher Tendenzen zur Stärkung des Präventionsprinzips bis zuletzt keine Berücksichtigung gefunden hat.

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26/04/2024