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Trotz entsprechendem Auftrag der Bundesverfassung und des Raumplanungsgesetzes, haushälterisch mit dem Boden umzugehen, schreitet die Zersiedelung in der Schweiz ungebremst voran.Um diese Entwicklung zu stoppen, ist ein konsequenter Vollzug von Art. 15 des Raumplanungsgesetzes, der die Bauzonendimensionierung regelt, notwendig. Im Rahmen einer Masterarbeit wurde am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft ein Verfahren zur Abschätzung der Nutzungsreserven entwickelt, welches Grundlagendaten für den Vollzug dieses Verfassungsartikels generiert.